Freuen sich Ärztinnen und Ärzte über Post von der Krankenkasse?
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Gott sei Dank gibt es die Krankenkassen! Was würde die Post sonst tun, nachdem niemand mehr Briefe schreibt? Gut, werden wir etwas ernster: erhalten Ärztinnen und Ärzte heute Post von einer Krankenkasse, handelt es sich meist um eine Reklamation, eine Richtigstellung, eine nicht immer sinnvolle Frage nach den Gründen von Abklärungen und Behandlungen. Alle diese Schreiben sind negativ konnotiert. Am ehesten positiv zu werten sind noch Kostengutsprachen für Medikamente und Behandlungen, die wir für unsere Patientinnen und Patienten erkämpft haben.
Im Rahmen der Diskussion um das Kostendämpfungspaket 2 sollen die Möglichkeiten der Versicherer, ihre Kunden direkt anzuschreiben, erweitert werden. Versicherte sollen darauf aufmerksam gemacht werden können, dass beispielsweise ein Generikum für ihre Medikation erhältlich wäre. Der Konsens ist sowohl in der nationalrätlichen wie in der ständerätlichen Kommission da, entsprechend wird auch das Parlament dieser Möglichkeit zustimmen. Eine Differenz besteht noch: In der Version des Nationalrats sollen die Krankenkassen auch die Möglichkeit haben, die Hausärztinnen und Hausärzte anzuschreiben. Sinnvoll oder nicht?
Wenn wir vom System ausgehen und die Patienten als wichtigsten Teil des Ganzen beurteilen, macht eine Zusammenarbeit im Rahmen der datenschutzrechtlichen und patientenschutzrechtlichen Möglichkeiten ganz klar Sinn. Die Krankenkassen haben eine Fülle von Daten, die gewinnbringend, und dies nicht im monetären Sinn, verwendet werden könnten. Wenn wir das Beispiel der Medikamente nochmals ansehen: Hinweise auf Mengen und Kombinationen des Bezugs können ihre Sicherheit deutlich erhöhen. Wenn ich erfahre, dass meine hausärztlichen Patientinnen und Patienten neben den von mir verordneten Medikamente auch andere beziehen, hilft mir das. Ich kann meine Medikation anpassen, kann mit ihnen besprechen, wie wir weiterfahren sollen. Und: Mir ist lieber, ich werde direkt angeschrieben, als dass meine Patientinnen und Patienten verängstigt in meine Praxis stürmen, weil sie einen Brief der Krankenkasse erhalten haben, sie nähmen die falschen Medikamente ein. Weil die Krankenkasse das nicht beurteilen kann, wir als Hausärztinnen und Hausärzte schon.
Natürlich, es ist wie überall: C’est le ton qui fait la musique! Ein respektvoller, partnerschaftlicher Umgang in der Zusammenarbeit für unsere Patienten kann nur Gewinner haben. Entsprechend sollte die nationalrätliche Variante für den Artikel 56a KVG bevorzugt werden. Und vielleicht ergibt sich einmal die Möglichkeit, dass ein Datenaustausch, ausgereifter als das aktuelle EPD, diese Kommunikation verbessert.