Kantone müssen zur überregionalen Spitalplanung verpflichtet werden

Kantonsregierungen gewichten volkswirtschaftliche Interessen höher als die überregionale, bedarfsgerechte Spitalplanung. Um die überregionale Spitalplanung zugunsten der Patientinnen und Patienten zu fördern, müssen die Kantone zu mehr Koordination verpflichtet werden. Dazu sind regulatorische Anpassungen notwendig.

27.02.2025
Andrea Bischof
6 Minuten

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Spitalplanung lassen den Kantonen trotz revidierter Vorgaben im Jahr 2022 einen grossen Spielraum. Gemäss Gesetz sollten die Kantone ihre Planungen untereinander abstimmen und koordinieren. Dies mit dem Ziel, Überversorgung zu vermeiden, die notwendige Qualität zu sichern und Kosten einzudämmen. Gerade in einer Zeit, in der immer mehr Spitäler unter Fachkräftemangel und finanziellen Schwierigkeiten leiden, ist die überregionale Spitalplanung zentral. Nur so wird die Spitalversorgung zukunftsfähig ausgerichtet und die Ressourcen weit besser für eine qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Versorgung eingesetzt.

Verbesserungspotenzial bei der interkantonalen Kooperation

Heutzutage gibt es kaum gemeinsame und koordinierte Planungen. Regionale Planungen beschränken sich nur auf die Prognose des Bedarfs an stationären Leistungen und bei der Vergabe von Leistungsaufträgen fehlt die Koordination. Jeder Kanton entscheidet eigenständig über die Leistungsaufträge, wodurch am Ende eine Sammelsurium an unkoordinierten kantonalen Aufträgen entsteht. Dies zeigt, dass regionalpolitische Interessen der Kantone oftmals sinnvolle Vorgaben zur Koordination übersteuern. Die Spitäler sind in vielen Regionen der Schweiz volkswirtschaftlich relevant und in der Bevölkerung tief verankert.

Zentralistische Ansätze werden den regionalen Gegebenheiten nicht gerecht

Politisch und medial wird diskutiert, den Kantonen die Kompetenz der Spitalplanung zu entziehen und dem Bund zu übertragen. Der Bund müsste dann die stationäre Gesundheitsversorgung für die gesamte Schweiz planen. Dieser Top-Down-Ansatz in Form einer Zentralisierung der Spitalplanung wird jedoch den regionalen Gegebenheiten kaum gerecht. Die Kantone kennen die gesamte Versorgungssituation in ihren Regionen am besten: Sie wissen, wie die Notfallversorgung gewährleistet wird, wie die ambulante Versorgung funktioniert und welche stationären Angebote es braucht. Diese Kenntnisse jedoch hat der Bund nicht, sie sind aber wichtig, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Eine zentrale Spitalplanung birgt zudem das Risiko, dass es zu einer weiteren Zunahme an Regulierungen führt und starre Vorgaben erlassen werden.

Gesetzliche Bestimmungen müssen geändert werden

Helsana vertritt daher die Haltung, dass die Spitalplanung sowie die Erteilung der Leistungsaufträge grundsätzlich weiterhin in der Kompetenz der Kantone liegen sollten. Die Kantone müssen jedoch gesetzlich verpflichtet werden, die koordinierte Spitalplanung und damit Qualität und Wirtschaftlichkeit über regionale Interessen zu stellen. Es sind zusätzliche Vorgaben notwendig, um die Gesundheitsversorgung überregional zu planen und die Leistungsaufträge gemeinsam zu erteilen.

Diese gesetzliche Änderung ist notwendig, damit die Strukturbereinigung stattfinden kann, die im Jahr 2012 mit der neuen Spitalfinanzierung bewusst vom Parlament intendiert wurde. Aktuell findet ein schweizweit völlig unkoordiniertes Spitalrettungs- und -sterbensprogramm mit hohen Folgekosten nicht nur für die Steuer-, sondern auch die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler statt. Diese unkoordinierte und aus rein individual-kantonaler Optik geschaffene Spitalstruktur wird so für viele Jahre zementiert. Die Kantone müssen überregional und koordiniert planen, wie die Spitallandschaft der Zukunft aussehen soll. In diesem Sinne unterstützt Helsana die ständerätliche Kommissionmotion zur Stärkung der Spitalplanung durch eine interkantonale Spitalliste.