Medikamente: Mengenrabatte müssen kommen
Um den Preisanstieg bei Neuzulassungen zu bremsen, braucht es Massnahmen wie Mengenrabatte. Bereits heute belaufen sich die Medikamentenkosten auf über 8,5 Milliarden Franken pro Jahr. Das bedeutet, jeder vierte Prämienfranken aus der Grundversicherung wird für Medikamente ausgegeben.
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Die Diskussion um die Preisgestaltung und die Finanzierbarkeit neuer hochwirksamer, aber teurer Medikamente ist für die Zukunft des schweizerischen Gesundheitswesens von grosser Bedeutung. Die Politik muss sich dieser Diskussion stellen. Denn die Preise für neue Medikamente kennen nur eine Richtung: nach oben. Daran wird auch das zweite Massnahmenpaket mit seinen auf die Industrie zugeschnittenen Massnahmen nichts ändern.
Preisspirale durchbrechen
Verantwortlich für die Preisspirale sind die veralteten gesetzlichen Preisbildungsregeln. Betroffen sind sowohl das inländische Preisniveau vergleichbarer Präparate (TQV) als auch die ausländischen Schaufensterpreise, die in den Auslandspreisvergleich (APV) einfliessen. Für jede vermeintliche Innovation muss mehr bezahlt werden. Damit die Kosten für die solidarisch finanzierte Grundversicherung tragbar bleiben, muss nicht nur der Zugang, sondern auch der Preis nach der Zulassung reformiert werden. Nach der Zulassung bleiben die Preise über Jahre mehr oder weniger konstant. Der Einsatz der neuen Medikamente respektive die Anzahl verkaufter Packungen steigt jedoch in vielen Fällen stark an. Die Folge sind aus dem Ruder laufende Kosten. Dies ist derzeit beispielsweise bei Krebsmedikamenten oder Diabetes- und Abnehmspritzen der Fall. Das Parlament hat es in der Hand, eine ausgewogene Gesetzesvorlage auszuarbeiten.
Mit steigendem Absatz sollten die Preise im Sinne eines Mengenrabatts sinken

Mengenrabatte als einzige echte Kostendämpfungsmassnahme
Wenn ein Medikament häufig eingesetzt wird und die Grundversicherung der Pharmaindustrie hohe Umsätze beschert, muss der Preis nach dem Prinzip eines Mengenrabatts automatisch sinken – wie in einem freien Markt sonst auch üblich.
Die von der Gesundheitskommission des Ständerats vorgeschlagene Umsetzung geht klar in die richtige Richtung. Wichtig wäre jedoch, dass die Überprüfung der Umsatzschwelle jährlich statt alle drei Jahre erfolgt und der Mengenrabatt direkt auf den Preis der Spezialitätenliste angewendet wird. Rückzahlungen an die Krankenversicherer verzerren nämlich die Kostenwahrheit und schwächen die Solidarität in der Grundversicherung. Sollten Kostenfolgemodelle scheitern oder zur Unkenntlichkeit verwässert werden, würde das Hauptziel – nämlich Kostendämpfung für die Prämienzahler – im Bereich Medikamente des zweiten Kostendämpfungspakets verfehlt.