Daten, nicht Meinungen zählen
Seit dem Wechsel vom Delegationsmodell zum Anordnungsmodell in der psychologischen Psychotherapie ist die Menge an abgerechneten Leistungen deutlich angestiegen. Zudem zeigt der zweite Monitoringbericht des BAG vom Juli 2025, dass die Mehrkosten auch auf die Verlagerung von Leistungen aus der Zusatz- in die Grundversicherung zurückzuführen sind. Dieses Kostenwachstum signalisiert zwar Handlungsbedarf – doch dieser muss zielgerichtet erfolgen, nicht durch zusätzliche bürokratische Hürden.
Die Motion 25.3533 schlägt vor, psychologische Psychotherapien bereits nach 15 Sitzungen nur noch mit erneuter Kostengutsprache des Krankenversicherers fortzuführen, statt wie heute nach 30 Sitzungen. Unsere Zahlen zeigen jedoch klar: Diese Massnahme senkt nicht die Kosten, sondern verursacht massiven administrativen Aufwand und gefährdet die Versorgung.
Nutzlose Verwaltungskosten
Rund 80 % der Patientinnen und Patienten benötigen weniger als 15 Sitzungen pro Jahr, nur 6 % überschreiten 30 Sitzungen. Helsana prüfte in den letzten zwei Jahren rund 5’500 Kostengutsprachen bei Patienten mit 30 Sitzungen, jede benötigt im Durchschnitt 35 Minuten Bearbeitungszeit. Das sind insgesamt 400 Arbeitstage. Müsste bereits nach 15 Sitzungen eine Kostengutsprache abgegeben werden, würde sich der Aufwand fast vervierfachen. Da fast alle Gesuche bewilligt werden, weil die Anträge grösstenteils die medizinischen Voraussetzungen erfüllen, entstünden enorme Verwaltungskosten ohne zusätzlichen Nutzen.

Auch der Kostenanstieg wird so nicht gebremst. Daten der Helsana zeigen: +9,6 % Gesamtkosten, +8,7 % mehr Patientinnen und Patienten, aber nur +0,9 % Kosten pro Patient. Die Ursache liegt also in der wachsenden Zahl an Betroffenen, nicht in zu langen Behandlungen. Eine Sitzungsbegrenzung bekämpft somit nicht das eigentliche Problem, sondern schafft neue Hürden für schwer Erkrankte.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme betont, dass erst die laufende Evaluation abgewartet werden soll, bevor über zusätzliche Kontrollen entschieden wird. Unsere Daten liefern bereits jetzt den Beweis, dass eine solche Massnahme unverhältnismässig wäre und am Ziel vorbeischiesst.
Diese Motion würde Versicherte, Leistungserbringende und Krankenversicherer mit unnötiger Administration belasten, ohne die Kostenentwicklung zu bremsen. Statt blinder Regulierung braucht es faktenbasierte Lösungen.