Kantone müssen zur überregionalen Spitalplanung verpflichtet werden
In vielen Kantonen haben volkswirtschaftliche Eigeninteressen nach wie vor Vorrang vor einer abgestimmten, qualitativ hochwertigen Spital- und damit Versorgungsplanung ihrer Bevölkerung. Dies belegt exemplarisch die aktuelle Situation im Kanton Schwyz. Damit die Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten überregional verbessert werden kann, braucht es verbindlichere Regeln für die Koordination zwischen den Kantonen.
Die Kantone haben bei der Spitalplanung grossen Handlungsspielraum, haben aber die Planungen aufeinander abzustimmen und zu koordinieren. Ziel dieser Vorgabe ist, Überkapazitäten zu vermeiden, die Versorgungsqualität sicherzustellen und die Kosten unter Kontrolle zu halten. Gerade in Zeiten, in denen Fachkräftemangel und finanzielle Engpässe die Spitäler belasten, ist eine überregionale Planung entscheidend. Nur so lassen sich Ressourcen optimal nutzen und die Spitalversorgung langfristig sichern.
Ungenutztes Potenzial bei interkantonaler Zusammenarbeit
Heute fehlt es weitgehend an gemeinsamer Planung über Kantonsgrenzen hinweg. Die Schwyzer Spitalplanung ist ein klares Beispiel dafür, dass das Potenzial der gesetzlich geforderten Kooperation nicht ausgeschöpft wird. Die Schwyzer Kantonsregierung hatte den Nachbarkantonen lediglich den Entwurf zur Vernehmlassung zukommen lassen. Die gesetzlich geforderten Koordinationsaufgaben wie beispielsweise einen tatsächlichen Austausch über die Patientenströme wurden nicht genügend wahrgenommen.[1] Deshalb hat der Krankenversicherungsverband prio.swiss im Juli Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Damit soll erreicht werden, dass der Kanton sein Spitalangebot so ausrichtet und bündelt, dass die Versorgungssicherheit und Qualität für die Bevölkerung gewährleistet sind – im Verbund mit Nachbarkantonen.
Zentralisierung ist keine Lösung
Immer wieder wird politisch und in den Medien gefordert, dem Bund die Spitalplanung zu übertragen. Dieser müsste dann die stationäre Versorgung für die gesamte Schweiz festlegen. Ein solcher zentralistischer Ansatz wird den regionalen Gegebenheiten in der Schweiz jedoch kaum gerecht. Die Kantone kennen die realen Versorgungsstrukturen, Notfallorganisationen und die Bedürfnisse in ihren Regionen besser als der Bund. Diese Kenntnisse sind für eine verlässliche Planung unerlässlich. Eine Verlagerung der Verantwortung auf den Bund birgt zudem die Gefahr zusätzlicher Regulierungen und starrer Vorgaben.
Rechtliche Vorgaben müssen verschärft werden
Helsana ist der Ansicht, dass die Spitalplanung und die Vergabe von Leistungsaufträgen grundsätzlich bei den Kantonen bleiben müssen. Allerdings müssen die Kantone gesetzlich verpflichtet werden, die Zusammenarbeit verbindlicher zu gestalten und regionale Eigeninteressen hinter Qualität und Wirtschaftlichkeit zu stellen. Notwendig sind ausserdem zusätzliche Vorgaben, um die Spitalversorgung überregional abzustimmen und Leistungsaufträge gemeinsam zu vergeben.
Diese Anpassung des Gesetzes ist zwingend, damit die strukturellen Reformen erfolgen, die das Parlament mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung 2012 beabsichtigt hatte. Heute hingegen findet ein unkoordiniertes Spitalrettungs- und -schliessungsprogramm statt – mit erheblichen finanziellen Folgen für Steuer- und Prämienzahlende. Die bestehenden Strukturen, die aus einer rein kantonalen Perspektive heraus geschaffen wurden, haben sich über die Jahre verfestigt. Die Kantone müssen sich endlich darauf einigen, wie die Spitallandschaft der Zukunft aussehen soll.
Helsana unterstützt die Motion der ständerätlichen Kommission zur Stärkung der Spitalplanung durch die Einführung einer interkantonalen Spitalliste.